{"id":1177,"date":"2024-10-14T09:12:02","date_gmt":"2024-10-14T09:12:02","guid":{"rendered":"https:\/\/gsg-haustechnik.de\/wp\/?page_id=1177"},"modified":"2024-10-14T09:31:29","modified_gmt":"2024-10-14T09:31:29","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/gsg-haustechnik.de\/wp\/?page_id=1177","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"1177\" class=\"elementor elementor-1177\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-229fa6b e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"229fa6b\" data-element_type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-48ab2ca elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"48ab2ca\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h2 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB)<\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-ff4453c elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"ff4453c\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h5>GSG Haustechnik GmbH\nALLGEMEINE WERKVERTRAGSBEDINGUNGEN<\/h5>\n<h5>1. Allgemeines<\/h5>\n1.1. Kostenvoranschl\u00e4ge\nKostenvoranschl\u00e4ge der GSG Haustechnik GmbH sind als solche nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben wurden. M\u00fcndlich abgegebene Zusagen, Erkl\u00e4rungen oder Sch\u00e4tzungen von Mitarbeitern der GSG Haustechnik GmbH haben keine G\u00fcltigkeit und sind nicht bindend.\n\n1.2. Folge-\/Anschlussauftr\u00e4ge\nDie vorliegenden Allgemeinen Werkvertragsbedingungen gelten auch f\u00fcr (ggfs. m\u00fcndlich) erteilte Folgeauftr\u00e4ge. Der Auftraggeber ist verpflichtet, etwaige m\u00fcndliche Folgeauftr\u00e4ge auf Anforderung der GSG Haustechnik GmbH schriftlich zu best\u00e4tigen.\n\n<h5>2. Auftragserteilung<\/h5>\n\nF\u00fcr die Art und Umfang von Lieferungen und Leistungen der GSG Haustechnik GmbH ist ma\u00dfgebend der erteilte Auftrag in Verbindung mit den nachstehenden Allgemeinen Werkvertragsbedingungen, die f\u00fcr alle der GSG Haustechnik GmbH erteilten Auftr\u00e4ge, ausschlie\u00dflich Geltung haben. Etwaige Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers sind nicht Vertragsbestandteil, diesen wird vielmehr ausdr\u00fccklich widersprochen.\n<h5>3. Verg\u00fctungsvereinbarung<\/h5>\nDer GSG Haustechnik GmbH zustehende Werklohn berechnet sich regelm\u00e4\u00dfig nach den Verrechnungss\u00e4tzen f\u00fcr Kundendienst- und Montagearbeiten an Elektro-, Heizungs-, L\u00fcftungs-\/ Klima- und Sanit\u00e4ranlagen in der jeweils g\u00fcltigen Form. Die Verrechnungss\u00e4tze beinhalten die Stundens\u00e4tze, \u00dcberstundenzuschl\u00e4ge, Personalabl\u00f6sung, \u00dcbernachtung, Fahrtkosten (Kilometergeld), Bereitschaftspauschale, Schmutzzulage, Erschwerniszulage, Wartezeit, Telefonkosten und sonstige Auslagen und k\u00f6nnen beim jeweiligen Monteur jederzeit eingesehen werden. Alle Preise verstehen sich zuz\u00fcglich jeweils g\u00fcltiger Mehrwertsteuer. Eine davon abweichende Pauschal- oder Einheitspreisvereinbarung bedarf der ausdr\u00fccklichen schriftlichen Form.\n<h5>4. Ausf\u00fchrung<\/h5>\nDie GSG Haustechnik GmbH verpflichtet sich, Auftr\u00e4ge und ihr \u00fcbertragene Facharbeiten nach bestem K\u00f6nnen auszuf\u00fchren. Die GSG Haustechnik GmbH ist aus organisatorischen und technischen Gr\u00fcnden nicht verpflichtet, alle auf dem Markt \u00fcblichen und g\u00e4ngigen, zur Durchf\u00fchrung des Auftrags erforderlichen Ersatzteile st\u00e4ndig in den Kundendienstfahrzeugen mitzuf\u00fchren. Besorgungsfahrten f\u00fcr Ersatzteile und dergleichen werden gesondert berechnet. Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf eigene Kosten der GSG Haustechnik GmbH alle zur Ausf\u00fchrung der Arbeiten eventuell erforderlichen Pl\u00e4ne unverz\u00fcglich zur Verf\u00fcgung zu stellen und die Voraussetzungen f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der \u00f6rtlichen Arbeiten zu schaffen (Zugang zur Wohnung, zu Betriebsr\u00e4umen etc.). Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung trotz einer der GSG Haustechnik GmbH gesetzten Nachfrist nicht nach, kann die GSG Haustechnik GmbH die bis dahin angefallenen Kosten oder aber den vereinbarten oder angemessenen Werklohn sofort und auf einmal zur Zahlung f\u00e4llig stellen und die Arbeiten bis zur Zahlung einstellen. Ferner kann die GSG Haustechnik GmbH in diesem Fall vom Vertrag zur\u00fccktreten. 4.1. Ausf\u00fchrungsbeginn Mitgeteilte Lieferungs- bzw. Reparaturtermine werden nach M\u00f6glichkeit eingehalten, sind aber f\u00fcr die GSG Haustechnik GmbH stets unverbindlich. Unvorhergesehene Hindernisse und F\u00e4lle h\u00f6herer Gewalt entbinden die GSG Haustechnik GmbH von der Einhaltung vereinbarter Liefer- und\/oder Ausf\u00fchrungsfristen. 4.2. Ausf\u00fchrungsfristen Verz\u00f6gerungen bei der Auftragsausf\u00fchrung berechtigen nicht zum R\u00fccktritt vom Vertrag oder zur Geltendmachung von Schadensersatzanspr\u00fcchen, der Auftraggeber hat die GSG Haustechnik GmbH bei Nichteinhaltung eines Reparaturtermins zun\u00e4chst eine Frist zur Auftragsausf\u00fchrung von mindestens 3 Wochen zu setzen. Die Frist beginnt zu laufen mit dem auf den Eingang der Nachfristsetzung bei der GSG Haustechnik GmbH folgenden Tage. Sollten die Arbeiten aus einem von der GSG Haustechnik GmbH zu vertretenden Grunde auch innerhalb der Nachfrist nicht begonnen worden sein, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Die Geltendmachung von Schadensersatzanspr\u00fcchen bleibt ausgeschlossen.\n<h5>5. Vollendung\/Abnahme<\/h5>\nDer Auftraggeber ist verpflichtet, ihm von der GSG Haustechnik GmbH zur Unterschrift vorgelegte Serviceberichte abzuzeichnen oder durch einen Bevollm\u00e4chtigten abzeichnen zu lassen. Mit Unterzeichnung des jeweiligen Serviceberichts der GSG Haustechnik GmbH gilt die Werkleistung als vom Auftraggeber abgenommen, offenbar zu Tage tretende M\u00e4ngel k\u00f6nnen zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt vom Auftraggeber nicht mehr ger\u00fcgt werden. Etwaige sp\u00e4ter zu Tage tretende, bei Beendigung der Arbeit nicht erkannte M\u00e4ngel sind vom Auftraggeber sp\u00e4testens 14 Tage nach Beendigung der Arbeiten der GSG Haustechnik GmbH durch eingeschriebenen Brief mit genauer M\u00e4ngelbeschreibung anzuzeigen. Andernfalls gilt die Werkleistung der GSG Haustechnik GmbH als endg\u00fcltig abgenommen.\n<h5>6. M\u00e4ngel<\/h5>\nHinsichtlich der Zul\u00e4ssigkeit von M\u00e4ngelr\u00fcgen gilt zun\u00e4chst Ziffer 5. Bei berechtigten Beanstandungen hat der Auftraggeber zun\u00e4chst das Recht auf Nachbesserung. Ziffer 4.2. gilt sinngem\u00e4\u00df mit Ausnahme des letzten Satzes. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der GSG Haustechnik GmbH \u00fcber. Stell sich im Rahmen eines Gew\u00e4hrleistungsverlangens heraus, dass der beanstandete Fehler auf eine andere technische Ursache zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, als sie bei der urspr\u00fcnglichen Reparatur vorlag, oder aber, dass es sich um einen Fehler handelt, der nicht von der GSG Haustechnik GmbH zu vertreten ist, so handelt es sich nicht um einen Fall von Gew\u00e4hrleistung. Der entstandene und zu belegende Aufwand kann dem Steller des Gew\u00e4hleistungsverlangens nach Ma\u00dfgabe von Ziffer 7 in Rechnung gestellt werden. Scheitert die Nachbesserung, gilt die gesetzliche Regelung mit der Ma\u00dfgabe, dass dem Auftraggeber Schadensersatz nur in F\u00e4llen von Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit der GSG Haustechnik GmbH oder einer ihrer Mitarbeiter zusteht. Der Anspruch auf Ersatz sog. Mangelfolgesch\u00e4den ist ausgeschlossen.\n<h5>7. Zahlungsbedingungen<\/h5>\n7.1. F\u00e4lligkeit\nRechnungen sind sp\u00e4testens 14 Tage, gerechnet ab Rechnungsdatum, sonst zu dem in der Rechnung genannten Zahlungszeitpunkt, ohne Abzug zur Zahlung f\u00e4llig. Ma\u00dfgeblich f\u00fcr die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist Geldeingang in bar oder endg\u00fcltige Kontogutschrift.\n7.2. Verzug\nBei \u00dcberschreitung des Zahlungsziels ist die GSG Haustechnik GmbH berechtigt, vom Tage der F\u00e4lligkeit ab Verzugszinsen in H\u00f6he von 12,50% p. a. auf die ausstehende Forderung zu berechnen.\n7.3. Abschlags-\/Teilzahlungen\nDie GSG Haustechnik GmbH ist berechtigt, jederzeit Abschlags- und Teilzahlungen in Rechnung zu stellen.\n7.4. Skonto\nIst die Bezahlung des Werklohns schriftlich mit Gew\u00e4hrung eines Skontos vereinbart, so wird Skonto nur bei fristgerechter und vollst\u00e4ndiger Zahlung der Rechnung gew\u00e4hrt.\n7.5. Zahlungsempf\u00e4nger\nZahlungen sind ausschlie\u00dflich an die GSG Haustechnik GmbH zu leisten. Mitarbeiter sind nur dann inkassoberechtigt, wenn sie im Besitz einer ausdr\u00fccklichen schriftlichen Erm\u00e4chtigung sind.\n<h5>8. Eigentumsvorbehalt<\/h5>\nDie GSG Haustechnik GmbH beh\u00e4lt sich an allen gelieferten oder eingebauten Ersatzteilen das Eigentum bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung s\u00e4mtlicher Forderungen aus der Gesch\u00e4ftsbeziehung vor.\n<h5>9. Aufrechnung<\/h5>\nDie Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zul\u00e4ssig, wenn diese unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind. Die Aus\u00fcbung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechts durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen, wenn dieses auf einem anderen Vertragsverh\u00e4ltnis (Auftrag) beruht.\n<h5>10. Schriftform<\/h5>\nZus\u00e4tzliche oder abweichende Vereinbarungen bed\u00fcrfen der schriftlichen Form und werden nur dann Bestandteil des Vertrages.\n<h5>11. Gerichtsstand<\/h5>\nErf\u00fcllungsort f\u00fcr alle Verpflichtungen aus dem erteilten Auftrag sowie aus etwaigen Folgeauftr\u00e4gen ist M\u00fcnchen. Als Gerichtsstand, auch f\u00fcr Urkunds-, Wechsel- und Scheckklagen, wird soweit gesetzlich zul\u00e4ssig, M\u00fcnchen vereinbart.\n<h5>12. Salvatorische Klausel<\/h5>\nSollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, wird die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen hiervon nicht ber\u00fchrt. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine g\u00fcltige, beide Parteien zumutbare Regelung ersetzt werden, die dem mit der unwirksamen Regelung angestrebten Zweck wirtschaftlich am n\u00e4chsten kommt.\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) GSG Haustechnik GmbH ALLGEMEINE WERKVERTRAGSBEDINGUNGEN 1. Allgemeines 1.1. 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